Vorlage:Bild-PD-alt-100

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<div id="Vorlage_Bild-PD-alt-100">
{| {{Lizenzdesign2}}
{| {{Lizenzdesign2}}
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| valign="top" | [[Bild:PD-icon.svg|55px]]
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| valign="top" | [[Datei:PDmaybe-icon.svg|link=|55px]]
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| Die [[Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für [[Media:{{PAGENAME}}|diese Datei]] ist höchstwahrscheinlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Somit ist die Datei als '''[[Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]''' („public domain“) zu behandeln.
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| Die [[:wikipedia:de:Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich '''[[:wikipedia:de:Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''.
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| valign="middle" | [[Bild:Nuvola apps important.svg|40px]]
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| valign="middle" | [[Datei:Nuvola apps important.svg|link=|55px]]
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| '''Achtung''': Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch verschwindend gering, sodass die deutschsprachige Wikipedia die Datei duldet. Absolut sicher ausgeschlossen sind aber weder das Bestehen eines Urheberschutzes noch eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber. Verantwortlich für diese Veröffentlichung ist der Uploader.
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| <small>Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer [[:wikipedia:de:Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind|pragmatischen Regelung]]. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.</small>
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Diese Vorlage darf '''nicht''' verwendet werden, wenn
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* der Urheber bzw. dessen Todesdatum bekannt ist,
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|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[:wikipedia:de:Lichtbildwerk]] nötige [[:wikipedia:de:Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980</small>) auf, um Leistungsschutz als [[:wikipedia:de:Lichtbild]] genießen zu können.
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* die Datei vor weniger als 100 Jahren entstanden ist oder
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* die Datei vor mehr als 150 Jahren entstanden ist.
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Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
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* das Bild vor mehr als 100 Jahren '''hergestellt''' wurde und
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Im letzten Fall kann sicher davon ausgegangen werden, dass kein urheberrechtlicher Schutz mehr besteht und es ist die [[Vorlage:Bild-PD-alt]] zu setzen.
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* das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
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| [[Bild:Flag of Germany.svg|75px]]
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<includeonly>[[Kategorie:Public-Domain-Bild (100 Jahre)|{{PAGENAME}}]]</includeonly>
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<includeonly>{{#ifeq:{{NAMESPACE}}|{{ns:6}}|
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[[Kategorie:Public-Domain-Bild (100 Jahre)|{{PAGENAME}}]]
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<noinclude>[[Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder|{{PAGENAME}}]]</noinclude>
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Aktuelle Version vom 21:03, 20. Dez. 2009

Datei:PDmaybe-icon.svg Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Datei:Nuvola apps important.svg Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als wikipedia:de:Lichtbildwerk nötige wikipedia:de:Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) auf, um Leistungsschutz als wikipedia:de:Lichtbild genießen zu können.

Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass

  • das Bild vor mehr als 100 Jahren hergestellt wurde und
  • das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
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